Pflegeversicherung

Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gesetzliche Grundlage ist das elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, allerdings deckt sie das Risiko nicht vollumfänglich ab. Sie umfasst häusliche und stationäre Pflegeleistungen. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, das heißt auf Wunsch kann sich der Versicherte im Pflegefall von professionellen Pflegekräften helfen lassen oder seine Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Angehörige. Hierfür erhält er anstatt der Pflegesachleistung Pflegegeld. Auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich, sodass der Pflegebedürftige die Versorgung entsprechend seiner Bedürfnisse ausrichten kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag des Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gilt seit dem 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden ab 2017

Tabelle zeigt die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden für 2020

Die Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge der sozialen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2017. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung.

Beispiel: Pflegeeinrichtung AWO Roßtal https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_details_sta.aspx

EIGENANTEIL des Versicherten

Monatsbeträge

Pfegegrad 1

1.970,94€

Pfegegrad 2 – 5

1.923,77€

Das ist der monatliche EIGENANTEIL den sie Monat für monat selbst dazuzahlen MÜSSEN!

Beispiel:

3 Jahre Pflegebedürftigkeit stationär PG 3 = 1.923,77€ x 36 Monate = 69.255,72€ an Eigenbeiträgen.

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