Private Rentenversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Warum private Altersvorsorge?

Was ist eine private Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr aus, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist deshalb notwendig, um im Ruhestand ausreichend versorgt zu sein. Dafür bieten sich unter anderem private Rentenversicherungen an.

Rentenversicherungen bieten ihren Kunden garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Rentenversicherungen sind aber mehr als reine Produkte für die Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen. Sie lassen sich etwa durch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen erweitern.

Die Leistungen privater Rentenversicherung im Überblick:

  • Lebenslange, garantierte Rente
  • Hohe Sicherheit durch garantierte Leistungen
  • Ein Ansprechpartner – ein Leben lang
  • Versorgung Angehöriger durch Todesfallleistungen
  • Flexible Einzahlungen (z.B. während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)
  • Zusätzliche finanzieller Schutz vor den Folgen von Invalidität und Erwerbsunfähigkeit
Leben-Rente-Infografik-Produktseite

Was leistet die private Rentenversicherung?

Die klassische private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit der Altersvorsorge, denn es wird eine lebenslange Rente gezahlt. Das angesparte Kapital setzt sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der garantierte Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen.

Die weitverbreitetste Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Das heißt, dass die Versicherten das Kapital durch regelmäßige Zahlungen über einen längeren Zeitraum aufbauen. Einmalzahlungen sind aber ebenfalls möglich. Auch kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden, statt der Rente wird dann am Ende der Ansparphase einmalig das Kapital ausgezahlt.

Die Vorteile:

  • Garantierte Leistungen machen die Versorgung im Alter kalkulierbar.
  • Lebenslange Rentenzahlungen schützen vor dem Risiko, dass das Kapital frühzeitig aufgebraucht ist.
  • Die Auszahlungen von Rentenversicherungen unterliegen einer günstigen Ertragsanteilbesteuerung.
  • Angehörige können über eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden (die Auszahlung wird für eine bestimmte Zeit, auch nach dem Tod des Versicherten, weiter ausgezahlt).

Was unterscheidet die private Rentenversicherung von einer Lebensversicherung?

Eine Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge der versicherten Person selbst. Sie sorgt durch eine garantierte lebenslange Privatrente für ein zuverlässiges, planbares Einkommen nach Rentenbeginn. Eine Hinterbliebenenversorgung muss hier gesondert vereinbart werden.

Die private Lebensversicherung dient gleichzeitig dem planbaren Vermögensaufbau und der Absicherung der Angehörigen auch schon vor dem Rentenalter.

Weitere Formen der privaten Rentenversicherung

Sofortrenten

Hier beginnt die Auszahlung der Rente auf Lebenszeit direkt nach Abschluss des Vertrages. Deshalb ist die Sofortrente besonders für ältere Menschen interessant. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal einzahlt. Die Höhe der eingezahlten Summe bestimmt die Höhe der Rente. Das Geld kann beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung stammen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dieser Variante wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Fonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt. An der Wertentwicklung der Fonds ist er dann unmittelbar beteiligt. Daraus entstehen Chancen, aber auch Risiken durch sinkende Kurswerte / Kursverluste. Es gibt eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bei dieser Variante der privaten Altersvorsorge. Oftmals finden sich auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen (Hybridprodukte).

Übrigens: Auch die Riester-Rente und die Rürup-Rente (auch: Basisrente) sind Varianten der klassischen Rentenversicherung, die staatlich gefördert werden.

Riester-Rente

Rürup-Rente / Basisrente

Wie werden Rentenversicherungen besteuert?

  • Die Ansparphase: steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Die Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen sind aus dem Nettoeinkommen zu begleichen und können nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur für Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden: Die Beiträge können zusammen mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträgen zu Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dabei gelten die Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige.

Wie flexibel sind Rentenversicherungen?

Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon. Auf diesem Weg kann es auch finanzielle Durststrecken geben. Versicherungskunden müssen dann gegebenenfalls ihre Vorsorge an die neue Situation anpassen. Sinnvoll kann das etwa bei Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit sein. Wer die Belastung in Form monatlicher Beiträge reduzieren möchte, hat unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Zusatzversicherungen kündigen
  • Dynamische Tarife einfrieren
  • Überschüsse mit Beiträgen verrechnen
  • Beiträge später zahlen (stunden”)
  • Policendarlehen aufnehmen
  • Versicherungssumme herabsetzen
  • Beitragsfreistellung

Der Vorteil all dieser Möglichkeiten: Kunden müssen ihre private Vorsorge nicht kündigen, wenn Zahlungsschwierigkeiten entstehen.

Wie sicher sind private Rentenversicherungen?

Diejenigen, die einen Vertrag für ein Vorsorgeprodukt abschließen, brauchen die Sicherheit, dass dieses Produkt bei Rentenbeginn in einigen Jahrzehnten auch wirklich nutzt. Anders als viele Vorsorgeprodukte bieten die privaten Renten- und Lebensversicherungen eine garantierte Verzinsung und Sicherheit aus einer Hand.

Die vier festen Grundsätze der Versicherer

Die Renten- und Lebensversicherer zählen zu den am stärksten regulierten und beaufsichtigten Unternehmen in Deutschland. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Vermögen der Kunden nach festen Regeln anzulegen. Zu den Grundsätzen zählen:

  • Sicherheit
  • Rentabilität
  • Liquidität
  • Angemessene Mischung und Streuung der Anlagen

Die Einhaltung dieser Grundsätze wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Was garantieren Renten- und Lebensversicherer?

Garantien spielen die zentrale Rolle in der Lebens- und Rentenversicherung. Sie bieten dem Kunden Sicherheit, denn die Versicherung nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko weitgehend ab. Einfach ausgedrückt: Der Kunde muss sich um (fast) nichts mehr kümmern. Für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gelten andere Bestimmungen.

Die Lebens- und Rentenversicherer geben bei der Altersvorsorge vor allem zwei Garantien:

  • jemandem die Privatrente lebenslang zu zahlen und
  • jemandem einen bestimmten Kapitalbetrag zu einem vereinbarten Zeitpunkt zuzusagen.

Kein einfaches Versprechen! Denn wer weiß heute schon, was in 10, 20 oder 30 Jahren geschieht? Somit übernehmen die Versicherer mit jeder Garantie auch ein Risiko. Um das Risiko weitestgehend zu minimieren, verwenden die Versicherer statistische Daten über die Lebenserwartung ihrer Kunden. Um zu gewährleisten, dass die Garantien erfüllt werden können, müssen die Versicherer ausreichende Reserven aufbauen.

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